akademie.de schickt Gegenabmahnung
Aus einer Pressemitteilung von akademie.de (mein Arbeitgeber):
*** Die Wortverbotsliste der GEZ ist vom Tisch ***
Nach einer Abmahnung durch die GEZ forderte akademie.de Ende August 2007 sämtliche öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzeln zur Rücknahme der Hauptpunkte der GEZ-Abmahnung auf. Die GEZ selbst ist nicht rechtsfähig. Daraufhin übernahm der Südwestrundfunk (SWR) die Federführung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nahm im Schreiben vom 06.09.2007 wesentliche Teile der GEZ-Abmahnung zurück. Zurückgenommen wurde auch die 30 Worte umfasssende Wortverbotsliste der GEZ. Danach darf wieder vom "GEZ-Gebührenfahnder" oder der "PC-Gebühr" geschrieben werden. akademie.de darf auch wieder die GEZ als "Datenkrake" bezeichnen, "die über fast alle Bürger" Daten speichern würde. akademie.de verpflichtete sich dem SWR gegenüber bezüglich einiger Nebenpunkte, bestimmte Tatsachenbehauptungen zu unterlassen.
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*** Infos und Tipps bei akademie.de zu PC-Gebührenbefreiung, GEZ und Rundfunkgebühren gehen wieder online ***
Nach der GEZ-Abmahnung hatte akademie.de zunächst alle Tipps, Informationen und Musterbriefen zum Thema GEZ von der Website genommen. Nun werden die Texte leicht überarbeitet neu veröffentlicht und zwar unter der “Creative Commons”-Lizenz. Die 'CC'-Lizenz erlaubt es jedem, diese Texte zu übernehmen und selbst zu veröffentlichen, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen oder Lizenzgebühren zu zahlen.
“Wir fühlen uns gegenüber unseren Lesern verpflichtet und werden weiter unsere begründete Meinung publizieren", erklärt Ray Mary Rosdale, Geschäftsführerin von akademie.de die Entscheidung. "Zunächst werden wir unsere Beiträge zur Befreiung von PCs von der Rundfunkgebühr wieder online stellen. Wir knicken auch gegenüber einem finanzstarken Gegner nicht ein, zumal hier die Meinungs- und Pressefreiheit bedroht ist. Danach werden wir unsere weiteren GEZ-Praxistipps, Ratgeber, Beispiele und Musterbriefe aktualisiert neu veröffentlichen - und zwar noch umfangreicher als vor der Abmahnung und jetzt auch als eigenes Thema bei akademie.de. Die Texte werden in erster Linie unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Natürlich laden ist auch die GEZ eingeladen, ihre eigene Rechtsmeinung zum Thema gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung für Betriebe auf akademie.de näher zu erläutern.”
Als erste Neuveröffentlichung erschien heute ein Beitrag zum Thema PC-Gebührenbefreiung nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Volltext: www.akademie.de/direkt?pid=46707). Hier wird erläutert, warum GEZ und Rundfunkanstalten akademie.de nicht abmahnen durften und die GEZ in der Abmahnung kein stichhaltiges Argument gegen die Rechtsauslegung von akademie.de vorbringen konnte.
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