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2007-07-28

Keine Copyright-Verlängerung für Musikaufnahmen im UK

Golem berichtet darüber, dass im Vereinigten Königreich die Entscheidung gefallen ist, die Urheberrechte auf Tonaufnahmen nicht rückwirkend von 50 auf 95 Jahren zu verlängern.

Das ist endlich mal eine positive Entscheidung aus dem Urheberrechtsbereich. Bei einer anderen Entscheidung wären Werke, die jetzt schon gemeinfrei sind, auf einmal wieder unter Schutz gewesen - völlig absurd.

Die Musikindustrie spricht natürlich von einer Enteignung der Künstler. Dabei fragt man sich unwillkürlich zwei Dinge:
  • Als die Künstler die Aufnahmen anfertigten, waren sie sich bewußt, dass es einen Schutz von "nur"50 Jahren geben wird. Trotzdem haben sie sie angefertigt, weil ihnen das offensichtlich reichte. Die Musikfirmen haben das ebenfalls gewußt und entsprechend ihre damaligen Preise und Gagen kalkuliert.

  • Der größte Teil der Künstler, deren Aufnahmen jetzt über 50 Jahre alt sind, sind schon längst gestorben. Kann mir jemand erklären, wie es zum Beispiel für Elvis eine Enteignung sein kann, wenn seine alten Tonaufnahmen jetzt gemeinfrei werden?

Es bleibt zu hoffen, dass die EU hart gegenüber dem Drängeln, Drohen und Bestechen der Musikindustrie bleibt und die Schutzfristen nicht nachträglich verlängert.

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