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2006-09-19

Bagatellklausel bei Tauschbörsen unsinnig?

Golem.de berichtet über eine Studie des Fraunhofer Instituts, nach der die Einführung einer Bagatellklausel für Tauschbörsen unsinnig sei. Es sei für Rechteinhaber nicht festzustellen, wieviele Dateien jemand tausche und deshalb könnten sie auch nicht wissen, ob es sich um einen Bagatellfall handelt.

Meine Meinung: Diese Studie ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Der Auftraggeber der Studie war der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Dieser hat ein starkes Interess daran, dass es keine Bagatellklausel gibt. Und wie heißt es so schön: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."