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2006-02-09

Pariser Gericht urteilt zu Gunsten von Tauschbörsen-Nutzer

Wie Golem.de berichtet, wurde in Frankreich ein Nutzer freigesprochen, den die Musikindustrie wegen der Nutzung von Tauschbörsen (in diesem Fall Kazaa) angeklagt hatte.
Er war wegen 1875 Dateien angeklagt. In der Untersuchung stellte sich heraus, dass er für 1212 dieser Dateien keine Lizenz hatte. Er wurde jedoch komplett freigesprochen, weil er die Tauschbörse nur zu privaten Zwecken genutzt hat. Laut Ansicht des Gerichts lag damit kein Verstoß gegen das französische Urheberrecht vor.

Ein sehr schönes Urteil. Die Musikindustrie hat wieder einmal versucht, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen - und ist damit gescheitert. Wird Zeit, dass in Deutschland auch so ein Urteil kommt. Dann kann sich die Justiz vielleicht endlich wieder mit echten Verbrechern beschäftigen anstatt mit so einem Blödsinn.

Ach ja: Boykottiert die Musikindustrie!

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